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Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand Juli 2024)

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Lieferbedingungen. Anders lautende Bedingungen haben für uns nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

 

 

Preise:

 

Alle Preise für unsere Einrichtungen verstehen sich, soweit nicht anderweitiges vereinbart ist, inkl. Fracht, Transportversicherung und Montage in der regulären Arbeitszeit der 40-Stunden-Woche, jedoch zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Der Mindest-Bestellwert beträgt € 5.000. Kleinere Bestellungen können mit einem Mindermengenzuschlag beaufschlagt werden. Dieser Zuschlag ist für die Montage entfernungsabhängig.

 

 

Zahlungen:

 

10% bei Auftragserteilung, 40% bei Fertigungsbeginn, 40% eine Woche vor Liefertermin, 10% 14 Tage netto nach Rechnung. Bei Neugründung und Aufträgen über € 25.000,00 netto ist eine Bankbestätigung der Finanzierung spätestens 8 Wochen vor Liefertermin vorzulegen. Bei Verzug sind wir berechtigt, mindestens 1,5% Zinsen pro Monat zu berechnen.

 

 

Reklamationen:

 

Bei begründeten Reklamationen, die durch unser Verschulden enstanden sind, leisten wir je nach Reklamation Nachbesserung, bzw. kostenlosen Ersatz für geliefertes Material.

 

 

Eigentumsvorbehalt:

 

Die von uns gelieferten Waren und Einrichtungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniges, unverpfändbares Eigentum. Eine Verfügung über dem Lieferanten gehörende Einrichtungen und Waren außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, z. B. eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist dem Käufer untersagt. Es gilt insoweit der besondere und unverlängerte Eigentumsvorbehalt als vereinbart.

 

 

Ausführungszeichnungen und örtliches Aufmaß:

 

Im Regelfall wird nach erteiltem Auftrag ein örtliches Aufmaß der einzurichtenden Räume durch uns genommen. Danach werden vor Fertigungsbeginn und Montage Ausführungs- und Detailzeichnungen auf der Grundlage einer Einrichtungs-Endbesprechung gefertigt.

 

Werden durch Kundenwunsch bedingt oder durch sonstige nachträgliche Abweichungen in der Bauausführung Änderungen der fertiggestellten Zeichnungen notwendig, so trägt die hierdurch entstehenden Mehrkosten der Käufer.

 

 

Leistungszusätze und unvorhergesehene Montageerschwernisse:

 

Gewünschte, bzw. für die Einrichtung notwendige Leistungszusätze sowie unvorhergesehene Montageerschwernisse, werden dem Käufer nach den jeweils notwendigen Aufwendungen berechnet. Montage-Erschwernisse sind z. B. Abweichungen bei Fußböden, Wänden und Decken, außerhalb der zulässigen Toleranzgrenze nach DIN in der Lot- und bzw. Flutrechten. Insbesondere dann, wenn hierdurch besondere Anpassarbeiten erforderlich werden.

 

 

Liefertermin:

 

Angegebene Liefertermine definieren den Montagebeginn, Terminverschiebungen wegen nicht fertiger Räume müssen uns rechtzeitig angezeigt werden, spätestens 3 Wochen vor Liefertermin. Ist die Einrichtung schon gefertigt und wird ein späterer Liefertermin als der vereinbarte vom Auftraggeber gewünscht, sind wir berechtigt, Mehrkosten, die uns entstehen, zu berechnen. Fehlende Finanzierungszusagen bei Aufträgen berechtigen uns den Liefertermin analog des verspäteten Eingangs zu verschieben. Teillieferungen sind zulässig.

 

 

Rücktritt:

 

Tritt der Auftraggeber zurück, trägt er alle bis dahin angefallenen Kosten, mindestens jedoch 20% vom Auftragswert. Darüber hinaus ist er zur Abnahme aller für ihn angefertigten Teile zum Angebotspreis verpflichtet.

 

 

Bauliche Voraussetzungen:

 

Die Räume, in denen die bestellte Einrichtung oder Ausstattung zu montieren ist, sind baulich soweit vorzubereiten und fertigzustellen, daß ein ungehinderter und reibungsloser Montageablauf gewährleistet ist. D. h.: die Räume sind sauber, ohne Bauschutt und frei von Fremdmaterial und frei von anderen Handwerken zu Montagetermin zur Verfügung zu stellen.

 

Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen sind in gebrauchsfertigem Zustand erstellt und stehen während der Montagezeit kostenlos und ungehindert zur Verfügung, soweit sie für die Montage benötigt werden.

 

 

Das Gebäude und die Räume sind ungehindert und frei zugängig zu halten. Insbesondere für das Entladen und den Transport der Einrichtung in die Räume. In besonderen Fällen mit eingeschränkter Parkerlaubnis obliegt es dem Käufer, die notwendige Sonder-Parkerlaubnis rechtzeitig einzuholen. Die Räume sind fertig verglast und abschließbar zu Montagebeginn bereitzustellen. Der Käufer hat den Lieferanten rechtzeitig bei Fehlen einer der Voraussetzungen in Kenntnis zu setzen, damit ggf. Vorkehrungen getroffen werden oder der vorgesehene Liefertermin verlegt wird. Muss die Montage bei Fehlen einer der Voraussetzungen dennoch durchgeführt werden, so übernimmt der Käufer alle dadurch verursachten Mehrkosten.

 

 

Mündliche Absprachen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt worden sind. Bei verspäteter Abnahme durch unseren Kunden können wir 90% der uns zustehenden Vertragsleistungen verlangen.

 

 

Auslandslieferungen erfolgen nur auf der Grundlage deutschen Rechts. Für Lieferungen in die GUS-Staaten, nach Übersee oder in den nahen oder mittleren Osten oder in Länder vergleichbarer Entfernung berechnen wir eine Transport- und Montage-Pauschale, die unsere Speditionskosten des Montagepersonals decken.

 

 

Für Auslandsaufträge, insbesondere auch nicht EU-Ländern, gilt eine 50%ige Anzahlung zum Fertigungs-Beginn als vereinbart. Für die restlichen 50% der Auftrags-Summe stellt der Auftraggeber eine unbefristete Bankbürgschaft einer deutschen Großbank.

 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist 46149 Oberhausen

 

 

Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

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